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Ralf Jäger MdL
Stellvertretender Vorsitzender und
Kommunalpolitischer Sprecher der
SPD-Landtagsfraktion NRW


Monika Düker MdL
Innenpolitische Sprecherin
Bündnis 90/DIE GRÜNEN
im Landtag NRW
Düsseldorf, den 18.03.2005 Tel. 0211 - 884-2672
Fax 0211 - 884-3287

ver.di - Vereinigte Dienstleistungsgesellschaft
Landesbezirksleitung Nordrhein-Westfalen
z.Hd. Herrn Ortwin Bickhove-Swiderski
Karlstr. 123-127
40210 Düsseldorf

komba Nordrhein-Westfalen
z.hd. Herr Justitiar Eckhard Schwill
Norbertstr. 3
50670 Köln

Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft
der Berufsfeuerwehren in NRW
Herrn Stephan Neuhoff
Scheibenstr. 13
50737 Köln

Interessenvertreter der
Feuerwehren in NRW
Herrn Michael Böcker
Kottenstr. 5
46117 Oberhausen

 

 

Beförderungsmöglichkeiten in Kommunen in der vorläufigen Haushaltswirtschaft
(§ 81 GO NRW)

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

aus vielen Gesprächen mit betroffenen Beamtinnen und Beamten, Vertretern der Kommunen, kommunaler Personalvertretungen und berufständischer Organisationen, insbesondere auch der Feuerwehrverbände, ist uns der Unmut der Beamtinnen und Beamten, die jahrelang auf eine Beförderung warten müssen, bekannt geworden. Zudem hat zu den Beförderungsmöglichkeiten in Kommunen mit vorläufiger Haushaltswirtschaft am 01. Februar 2005 eine Anhörung durch den Petitionsausschuss stattgefunden.

Durch Erlass des Innenministeriums vom 4. Juni 2003 ist geregelt, dass für Beförderungsmöglichkeiten in Kommunen in der vorläufigen Haushaltswirtschaft jährlich nur ein Korridor von 2,5 % der besetzten Planstellen in Anspruch genommen werden kann. Das hat in den betroffenen Kommunen zu einem Beförderungsstau geführt. Um eine Grundlage für die Überprüfung des Beförderungskorridors und die Auflösung des Staus zu erlangen, haben wir das Innenministerium veranlasst, eine Erhebung über die durchschnittliche Beförderungsquote bei allen Kommunen in Nordrhein-Westfalen durchzuführen.

Die Auswertung der Umfrage hat ergeben, dass die durchschnittliche Beförderungsquote bei 6,45% der besetzten Planstellen liegt.

 

Um weitere Benachteiligungen zu vermeiden und eine Gleichbehandlung für kommunale Beamtinnen und Beamte herzustellen haben wir uns mit dem Innenminister darauf verständigt, dass der Beförderungskorridor auf 5% erweitert wird. Auf diese Quote sollen die Beförderungen von Kolleginnen und Kollegen, die für die örtliche Arbeitsgemeinschaft aus Gemeinde- und Arbeitsagentur tätig sind, sowie kostenneutrale Beförderungen aus Laufbahnwechsel, nicht angerechnet werden. Mittelfristig ist vereinbart worden, dass die prozentualen Beförderungsvorgaben durch ein flexibles und individuelles Personalkostenbudget ersetzt werden.

Wir freuen uns, dass wir Ihnen heute mitteilen können, dass das Innenministerium in den nächsten Tagen einen entsprechenden Erlass herausgeben wird.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Ralf Jäger
gez. Monika Düker

 


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Stand: März 2003 Version 2,6
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