Pensionskürzungen Feuerwehr - Pensionsanspruch
für Feuerwehrbeamte
In den folgenden Jahren wird der Pensionsanspruch für Beamte
von 75 % auf 71,75 % abgesenkt. Die Betroffenen erzielen dann pro Jahr
einen Pensionsanspruch von 1,79375 %. Für die Beamten im mittleren
Dienst der Feuerwehr treten da schon erhebliche finanzielle Probleme
auf.
Nur durch Zurechnungszeiten – 5Jahre für Berufsausbildung
und –erfahrung – kann noch der max. Pensionsanspruch erreicht
werden. Bei vorzeitiger Pensionierung aus gesundheitlichen Gründen
werden ihm pro Jahr dann 3,6% abgezogen. Das ergibt einen Höchstabzug
von 10,8%.
Frühestens mit 57 Jahren kann ein Feuerwehrbeamter den Höchstsatz
71,75 % erreichen. Nach dem Abzug von 10,8% beträgt seine Pension
dann noch 64% seiner letzten anrechnungsberechtigten Dienstbezüge.
Der Wegfall der feuerwehrtechnischen Zulage im Jahr 2007 – geh.
Dienst / 2010- mittlerer Dienst- verkürzt dann noch mal die Pension.
Die Versicherung für die finanzielle Absicherung der von der Beihilfe
nicht übernommenen Krankenkosten steigen immer schneller.
Wenn vor 30 Jahren die Krankenversicherungskosten noch ca. 25 DM betrugen,
liegen die Kosten heute bei ca. 180 Euro! Die vom Land NRW erhobene
Kostendämpfungspauschale kürzt die Besoldung – 150 Euro
- / Pension - 105 Euro - noch mal!
Daran können weitere Kürzungen, die uns die unterschiedlichen
Gesetzgeber auf´s Auge gedrückt haben, erkannt werden.
Die Pension liegt dann im mittleren Dienst knapp
über dem Sozialsatz.
Hier werden die Anforderungen und die erforderliche Aus- und Fortbildung
eines Feuerwehrmanns / einer Feuerwehrfrau in keinster Weise berücksichtigt?
Der Feuerwehrbeamte, dem der Amtsarzt / der betriebsärztliche
Dienst die Einsatzbereitschaft entzieht, kann entgegen den Verwaltungsbeamten
nicht mehr in seinem Bereich weiter beschäftigt werden. Die früher
praktizierte Übernahme in die Verwaltung kann aus Kostengründen
und durch den von den Bezirksregierungen geforderte Personalabbau nicht
mehr erfolgen.
Der Verwaltungsbeamte kann auch noch nach einer Kreislauferkrankung,
einem Herzinfarkt, einer Sehschwäche und/ oder einer schweren körperlichen
Behinderung – z.B. Rollstuhlfahrer – seinen Arbeitsplatz
behalten.
Die Einsatzzahlen in den letzten Jahren sind erheblich gestiegen. In
Oberhausen z.B. um 70%. Die Personalstärke hat sich in dieser Zeit
nicht verändert. Die psychische und physische Belastung des Einsatzbeamten
ist ausgereizt. Zeit für Aus- und Fortbildung ist kaum noch vorhanden.
Die Handhabung der Geräte kann nur noch sporadisch erfolgen. Der
Idealismus der Kollegen ist immer mehr gefragt.
Die Anforderungen steigen immer weiter. Ob es die Bedienung der hochtechnisierten
Geräte ist oder die Weiterbildung im medizinischen Bereich.
Dies wird in der Besoldung nicht berücksichtigt.
Forderung der Feuerwehrbeamten:
Die den Feuerwehrbeamten gestellten Aufgaben werden immer vielseitiger
und fordern gutes und hochqualifiziertes Personal. Die Verantwortlichen
müssen, wenn sie weiter einen dem Bürger gerechten Sicherheitsstandard
gewährleisten wollen, eine angemessene Besoldung mit einer entsprechenden
finanziellen Absicherung in der Pension sicherstellen!
Wir werden die Bürger unserer Stadt aber auch die betroffenen
Feuerwehrbeamten in Deutschland über die Entwicklung auf dem Laufenden
halten.
Mit kollegialen Grüßen
Michael Böcker