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Pensionskürzungen Feuerwehr - Pensionsanspruch für Feuerwehrbeamte

In den folgenden Jahren wird der Pensionsanspruch für Beamte von 75 % auf 71,75 % abgesenkt. Die Betroffenen erzielen dann pro Jahr einen Pensionsanspruch von 1,79375 %. Für die Beamten im mittleren Dienst der Feuerwehr treten da schon erhebliche finanzielle Probleme auf.

Nur durch Zurechnungszeiten – 5Jahre für Berufsausbildung und –erfahrung – kann noch der max. Pensionsanspruch erreicht werden. Bei vorzeitiger Pensionierung aus gesundheitlichen Gründen werden ihm pro Jahr dann 3,6% abgezogen. Das ergibt einen Höchstabzug von 10,8%.

Frühestens mit 57 Jahren kann ein Feuerwehrbeamter den Höchstsatz 71,75 % erreichen. Nach dem Abzug von 10,8% beträgt seine Pension dann noch 64% seiner letzten anrechnungsberechtigten Dienstbezüge. Der Wegfall der feuerwehrtechnischen Zulage im Jahr 2007 – geh. Dienst / 2010- mittlerer Dienst- verkürzt dann noch mal die Pension. "Was steht mir im Alter zu ??? Wie wird mir mein Einsatz gedankt."

Die Versicherung für die finanzielle Absicherung der von der Beihilfe nicht übernommenen Krankenkosten steigen immer schneller.

Wenn vor 30 Jahren die Krankenversicherungskosten noch ca. 25 DM betrugen, liegen die Kosten heute bei ca. 180 Euro! Die vom Land NRW erhobene Kostendämpfungspauschale kürzt die Besoldung – 150 Euro - / Pension - 105 Euro - noch mal!

Daran können weitere Kürzungen, die uns die unterschiedlichen Gesetzgeber auf´s Auge gedrückt haben, erkannt werden.

Die Pension liegt dann im mittleren Dienst knapp über dem Sozialsatz.

Hier werden die Anforderungen und die erforderliche Aus- und Fortbildung eines Feuerwehrmanns / einer Feuerwehrfrau in keinster Weise berücksichtigt?

Der Feuerwehrbeamte, dem der Amtsarzt / der betriebsärztliche Dienst die Einsatzbereitschaft entzieht, kann entgegen den Verwaltungsbeamten nicht mehr in seinem Bereich weiter beschäftigt werden. Die früher praktizierte Übernahme in die Verwaltung kann aus Kostengründen und durch den von den Bezirksregierungen geforderte Personalabbau nicht mehr erfolgen.

Der Verwaltungsbeamte kann auch noch nach einer Kreislauferkrankung, einem Herzinfarkt, einer Sehschwäche und/ oder einer schweren körperlichen Behinderung – z.B. Rollstuhlfahrer – seinen Arbeitsplatz behalten.

Die Einsatzzahlen in den letzten Jahren sind erheblich gestiegen. In Oberhausen z.B. um 70%. Die Personalstärke hat sich in dieser Zeit nicht verändert. Die psychische und physische Belastung des Einsatzbeamten ist ausgereizt. Zeit für Aus- und Fortbildung ist kaum noch vorhanden. Die Handhabung der Geräte kann nur noch sporadisch erfolgen. Der Idealismus der Kollegen ist immer mehr gefragt.

Die Anforderungen steigen immer weiter. Ob es die Bedienung der hochtechnisierten Geräte ist oder die Weiterbildung im medizinischen Bereich.

Dies wird in der Besoldung nicht berücksichtigt.

Forderung der Feuerwehrbeamten:

1. Streichungen der prozentualen Kürzungen bei Entzug der Dienstfähigkeit durch den Amtsarzt.
2. Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der feuerwehrtechnischen Zulage.

Die den Feuerwehrbeamten gestellten Aufgaben werden immer vielseitiger und fordern gutes und hochqualifiziertes Personal. Die Verantwortlichen müssen, wenn sie weiter einen dem Bürger gerechten Sicherheitsstandard gewährleisten wollen, eine angemessene Besoldung mit einer entsprechenden finanziellen Absicherung in der Pension sicherstellen!

Wir werden die Bürger unserer Stadt aber auch die betroffenen Feuerwehrbeamten in Deutschland über die Entwicklung auf dem Laufenden halten.

Mit kollegialen Grüßen

Michael Böcker


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Stand: März 2003 Version 2,6
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