Weihnachtsgeld sofort gekürzt
06.11.2003 / LOKALAUSGABE / OBERHAUSEN
STADT / Der Kämmerer hält das für den besseren
Weg, der Personalrat für bedenklich.
Beschäftigte der Stadtverwaltung werden bei Weihnachtseinkäufen
den Euro zweimal umdrehen müssen. Auch wenn die Rechtslage
es (noch) nicht zulässt, soll das Weihnachtsgeld von derzeit
über 80 Prozent auf 50 Prozent (70 Prozent in den niedrigen
Einkommensgruppen A7, A8 und Anwärter) reduziert werden.
Der Personalratsvorsitzende André auf der Heiden, bezeichnete
in der gestrigen Sitzung des Finanzausschusses diese Kürzung
als bedenklich, zumal es noch kein geltendes Recht dafür
gebe. Zudem passe ein solcher Schritt nicht zur Aktion "Reform
statt Kahlschlag".
Bernhard Elsemann zeigte Verständnis für die Haltung
des Personalrates und verwies im Übrigen darauf, dass die
gesetzliche Regelung für die Weihnachtsgeldkürzung
voraussichtlich am 21. November im Landtag verabschiedet werde.
Zudem, so der Stadtkämmerer weiter, gebe es bereits eine
entsprechende Empfehlung des Deutschen Städtetages. Deshalb
halte er die Entscheidung für besser, gleich das gekürzte
Weihnachtsgeld auszuzahlen und nicht im Nachhinein von den Beschäftigten
Gelder zurückzufordern.
Keine wesentliche Veränderung beinhaltet die jüngste
Übersicht über das städtische Steueraufkommen
im Jahre 2003. Der Ansatz bei der Gewerbesteuer (60 Millionen
Euro) wird nach derzeitigem Stand (66,06 Mio. Euro) um zehn
Prozent überschritten. Die kommunalen Einkünfte aus
der Vergnügungssteuer bleiben dagegen mit derzeit 1,67
Mio. Euro unter dem Ansatz (2,04 Mio. Euro). Das sei aus finanzpolitischer
Sicht zu bedauern, aus jugend- und sozialpolitischer Sicht hingegen
zu begrüßen, so Elsemann. (str)
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