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Weihnachtsgeld sofort gekürzt


06.11.2003 / LOKALAUSGABE / OBERHAUSEN


STADT / Der Kämmerer hält das für den besseren Weg, der Personalrat für bedenklich.
Beschäftigte der Stadtverwaltung werden bei Weihnachtseinkäufen den Euro zweimal umdrehen müssen. Auch wenn die Rechtslage es (noch) nicht zulässt, soll das Weihnachtsgeld von derzeit über 80 Prozent auf 50 Prozent (70 Prozent in den niedrigen Einkommensgruppen A7, A8 und Anwärter) reduziert werden.

Der Personalratsvorsitzende André auf der Heiden, bezeichnete in der gestrigen Sitzung des Finanzausschusses diese Kürzung als bedenklich, zumal es noch kein geltendes Recht dafür gebe. Zudem passe ein solcher Schritt nicht zur Aktion "Reform statt Kahlschlag".

Bernhard Elsemann zeigte Verständnis für die Haltung des Personalrates und verwies im Übrigen darauf, dass die gesetzliche Regelung für die Weihnachtsgeldkürzung voraussichtlich am 21. November im Landtag verabschiedet werde. Zudem, so der Stadtkämmerer weiter, gebe es bereits eine entsprechende Empfehlung des Deutschen Städtetages. Deshalb halte er die Entscheidung für besser, gleich das gekürzte Weihnachtsgeld auszuzahlen und nicht im Nachhinein von den Beschäftigten Gelder zurückzufordern.

Keine wesentliche Veränderung beinhaltet die jüngste Übersicht über das städtische Steueraufkommen im Jahre 2003. Der Ansatz bei der Gewerbesteuer (60 Millionen Euro) wird nach derzeitigem Stand (66,06 Mio. Euro) um zehn Prozent überschritten. Die kommunalen Einkünfte aus der Vergnügungssteuer bleiben dagegen mit derzeit 1,67 Mio. Euro unter dem Ansatz (2,04 Mio. Euro). Das sei aus finanzpolitischer Sicht zu bedauern, aus jugend- und sozialpolitischer Sicht hingegen zu begrüßen, so Elsemann. (str)





 
 
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Stand: März 2003 Version 2,6
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