Änderung des § 12a - Kostendämpfungspauschale - der Beihilfenverordnung (BVO) für das Land NRW vom 27. März 1975 zuletzt geändert am 01.Januar 2003
Die nach Aufwendungen des § 12 Abs. 7 verbleibende Beihilfe wird je Kalenderjahr, in dem ein Beihilfeantrag gestellt wird,
in der Stufe 1 - Besoldungsgruppen A 7 bis A 11 um 150 €,
in der Stufe 2 – Besoldungsgruppen A 12 bis A 15 um 300 €,
in der Stufe 3 – Besoldungsgruppen A 16 , B 2 und B 3 um 450 € gekürzt.
Der Gehaltsunterschied im Monat liegt zwischen den unterschiedlichen Besoldungsgruppen, z.B. zwischen A7 und A11, bei ca. 800Euro = 9.600Euro/ Jahr.
Aus der Sicht der Beamten in den unteren Besoldungsgruppen der jeweiligen Stufe zeigt sich hier eine nicht hinnehmbare soziale Ungerechtigkeit. Dies ist auch nicht mit der Verminderung der Kostendämpfungspauschale für jedes berücksichtigungsfähige Kind zu rechtfertigen.
Es entsteht der Eindruck, dass es bei der Festlegung der Kostendämpfungspauschale keine Überlegungen über die Höhe der jeweilige Besoldungsgruppe, besonders im mittleren Dienst, gegeben hat.
Wir fordern den Landesgesetzgeber auf, den Betrag der Kostendämpfungspauschale der jeweiligen Besoldungsgruppe entsprechend festzulegen. Hier führt die prozentuale Berechnung des jeweiligen Gehaltes unter Kürzung der berücksichtigungsfähigen Kinder zu einer sozialen Gerechtigkeit.
Wir schlagen vor den § 12a der
Verordnung über die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen (Beihilfeverordnung – BVO -)
wie folgt sozialverträglich zu ändern:
Stufe 1 Besoldungsgruppe A 7 50 €
Stufe 2 Besoldungsgruppe A 8 100 €
Stufe 3 Besoldungsgruppe A 9 150 €
Stufe 4 Besoldungsgruppe A 10 200 €
Stufe 5 Besoldungsgruppe A 11 250 €
Stufe 6 Besoldungsgruppe A 12 300 €
Stufe 7 Besoldungsgruppe A 13 350 €
Stufe 8 Besoldungsgruppe A 14 400 €
Stufe 9 Besoldungsgruppe A 15, B1, C1, C2, H1bis H3, R1 450 €
Stufe 10 Besoldungsgruppe A 16, B2, B3, C3, H4, H5, R2, R3 500 €
weitere Stufen je Besoldungsgruppe eine Kostensteigerung von 50 €
Mit diesem Vorschlag würden die unteren Besoldungsgruppen stark entlastet und die oberen Besoldungsgruppen in bezug auf ihr Jahreseinkommen nur geringfügig mehr belastet.
Die Gesamtsumme und somit die Kostenreduzierung für den jeweiligen Dienstherrn würde steigen!!!
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Günter Friedrich & Michael Böcker